Rechtsorientierung Internationale Fachkräfte

Shownotes

Fachkräfte aus dem EU-Ausland inklusive Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz haben ungehinderten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie sind in Sachen Erwerbstätigkeit mit den deutschen Staatsbürgern gleichgestellt. Und sie brauchen auch kein Visum oder anderen Aufenthaltstitel. Wenn Ihre künftigen Fachkräfte aus sogenannten Drittstaaten kommen, also aus Staaten, die nicht zum europäischen Wirtschaftsraum gehören, ist es etwas komplizierter…

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00:00:02: Bildung X-Business,

00:00:04: der Podcast.

00:00:14: Internationale Fachkräfte einstellen, was sie als Unternehmerin, Unternehmer zur Einreise und Anstellung internationaler Fachkräfte wissen müssen.

00:00:23: Darum geht es heute.

00:00:24: und damit herzlich willkommen zu Folge sechzehn des Podcasts Bildung X-Business.

00:00:32: Sie sind Unternehmerin oder Unternehmer in Berlin.

00:00:35: Sie haben eine Fachkraft gebraucht, sind zum ersten Mal international auf Suche gegangen und hurra!

00:00:42: Fündig geworden.

00:00:43: Und jetzt geht's ans Eingemachte.

00:00:45: Der Papierkram.

00:00:47: Das gute vorab.

00:00:48: Sie müssen fast nichts Wissensagen unsere Experten in dieser Folge.

00:00:52: Sie müssen sich nur dies merken.

00:00:55: Business Immigration Service.

00:00:57: Abkürzung bis.

00:00:59: Was dort passiert?

00:01:00: Wir schauen uns den Fall an, wir analysieren den mit Ihnen und geben Ihnen Tipps und Hinweise, wo welcher Antrag am besten gestellt werden soll.

00:01:08: David Kremers von Berlin Partner war das.

00:01:10: Er gehört zum Business Immigration Service.

00:01:13: Das ist ein gemeinsames Angebot.

00:01:15: Zur Kooperation gehören das Landesamt für Einwanderung, Berlin Partner, Handwerkskammer Berlin, Bundesagentur für Arbeit und die IHK Berlin.

00:01:25: Eine der Aufgaben des BIS ist unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Einstellung ausländischer Arbeitnehmer.

00:01:33: Aber, sagt Cremers von Berlin-Partner.

00:01:35: Wir machen keine Rechtsberatung, das will ich ganz klar ausschließen, weil wir das keine entscheidende Behörden vorwegnemen können.

00:01:42: Aber eine Orientierung im Rechtsdschungel geben die Biss-Kolleginnen und Kollegen gerne.

00:01:46: Zum Beispiel in der Online-Sprechstunde des Biss für Berliner Unternehmerinnen und Unternehmer.

00:01:51: Die findet alle zwei Wochen statt, nicht für Fachkräfte, sondern explizit für Arbeitgebende.

00:01:56: Und da können Sie Ihre Fragen stellen.

00:02:00: Ein paar Tipps und die wichtigsten Regelungen präsentieren wir Ihnen hier trotzdem schon mal.

00:02:05: Und da wäre ein ganz wichtiger Punkt.

00:02:08: Fachkräfte aus dem EU-Ausland, inklusive Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz haben ungehinderten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

00:02:18: Sie sind in Sachen Erwerbstätigkeit mit den deutschen Staatsbürgern gleichgestellt.

00:02:23: Und sie brauchen auch kein Visum oder anderen Aufenthaltstitel.

00:02:29: Die Fragezeichen kommen erst, wenn es um Fachkräfte aus sogenannten Drittstaaten geht, also alle Länder, die nicht zum europäischen Wirtschaftsraum gehören.

00:02:38: In meiner Beratung regelmäßig jetzt geht es größtenteils darum, um Unterlagen nachweise zu sammeln.

00:02:44: Sicherlich alles kein spannender Job, manch einer mag das aber.

00:02:48: Das muss aber zwingend gemacht werden, um einfach diesen reibungslosen Verfahrensablauf zu garantieren, weil ohne Vollständige Unterlagen wird es einfach Probleme geben.

00:02:58: Mein Kollege Maxim Kempe ist Rechtsreferent für Business Immigration und Arbeitsmigration bei der IHK Berlin.

00:03:05: Also Recruiting einer Fachkraft aus einem Drittstaat ist geglückt, Daumen hoch.

00:03:11: Was es jetzt braucht, ist ein Aufenthaltstitel.

00:03:14: Nur damit darf die Fachkraft in Deutschland arbeiten.

00:03:17: Also angenommen, ihre Fachkraft ist im Ausland.

00:03:20: Diese Fachkraft benötigt einen Aufenthaltstitel, der diese Zuaufnahme der Beschäftigung berechtigt.

00:03:27: Und das bereits bei der Einreise.

00:03:28: Aufenthaltstitel ist ein Überbegriff.

00:03:31: Und für einen Aufenthaltstitel müssen grundsätzlich mindestens drei Grundvoraussetzungen erfüllt sein.

00:03:39: Erstens muss ein konkretes Arbeitsangebot vorliegen, also von Ihnen als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin.

00:03:47: Zweitens, die Fachkraft darf nicht zu schlechteren Bedingungen beschäftigt werden als die Angestellten im Inland, also in Deutschland.

00:03:55: Das gilt für die Bezahlung, aber auch für Urlaub oder Arbeitszeiten.

00:03:59: Hierfür gibt es ein Zustimmungsverfahren, bei dem die Bundesagentur für Arbeit die Arbeitsbedingungen prüft.

00:04:07: Und drittens muss die Fachkraft ein Anerkennungsverfahren durchlaufen zur Anerkennung der Berufsqualifikation.

00:04:14: Dabei wird die im Ausland abgeschlossene Berufsausbildung oder das Studium geprüft und vergleichbar gemacht mit den hiesigen Qualifikationen.

00:04:23: Die Anerkennung der Berufsqualifikation ist wichtig, denn ohne

00:04:26: förmliche Qualifikation wird es relativ schwierig, eine Person nach Deutschland zum Arbeiten zu bekommen.

00:04:32: Und die Anerkennung der formalen Qualifikationen bestimmen sozusagen die Art des Aufenthaltstitels für internationale Fachkräfte.

00:04:40: Die drei wichtigsten Aufenthaltstitel für internationale Fachkräfte sind diese hier.

00:04:46: Erstens, Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung oder einem Hochschulabschluss.

00:04:54: Zweitens, blaue Karte EU für Hochqualifizierte.

00:04:58: Dazu zählen vor allem Akademikerinnen und Akademiker.

00:05:03: Drittens Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Berufserfahrene.

00:05:07: Der Geheimtipp von Maxim Kempe derzeit ist allerdings

00:05:11: diese neu eingeführte Berufserfahrenden Regelung, die hat zumindest Potenzial.

00:05:16: Da sind die Antragszahlen noch nicht so besonders hoch, aber wir wollen vielleicht auch ein bisschen Werbung hier machen.

00:05:25: Und jetzt im letzten Block dieser Podcastfolge zum Thema Anstellung internationaler Fachkräfte.

00:05:30: Drei ganz praktische Link-Tipps, die Ihnen vielleicht auch schon weiterhelfen.

00:05:35: Bitte merken Sie sich die Schlagworte, die links sind, nämlich einfach viel zu lang mit viel zu vielen Slashes und Filifans.

00:05:42: Also, Tipp Nummer eins, der Gehaltsrechner des Statistischen Bundesamtes oder der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit.

00:05:50: Bei diesen Online-Tools machen Sie ein paar extra Angaben zur Position und zur Erfahrungsstufe und das Ergebnis zeigt Ihnen an, welches Gehalt Sie Ihrer internationalen Fachkraft zahlen müssen, um die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel zu erfüllen.

00:06:06: Tipp zwei, der Anerkennungsfinder vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.

00:06:11: Da kann man den Referenzberuf eingeben, dann findet man die zuständige Stelle, die am Ende die Anerkennungspapiere für ihre Fachkraft aushändigt.

00:06:20: Das ganze Verfahren wird hier auch kurz beschrieben.

00:06:24: Tip drei.

00:06:25: Und als letztes ein Tool, um die Jobposition ihrer Fachkraft richtig zu benennen.

00:06:30: Das Online-Lexikon der Berufe der Bundesagentur für Arbeit.

00:06:35: Man möchte vielleicht gerne mal ein Fancy-Bezeichnung in dem Vertrag aufnehmen.

00:06:41: Aber was Sie vielleicht im Hinterkopf haben, sollten ein Sachbearbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit.

00:06:47: Ich will gar nicht die zu nahe treten.

00:06:49: Die sind auch wachsen ja mit der Zeit und sind modern.

00:06:53: Aber die kommen dann auch nicht auf jede Begrifflichkeit.

00:06:55: Wir hatten, glaube ich, den Fall gehabt, Happiness Manager.

00:06:59: Also, da konnte kein Sachbearbeiter damit was anfangen, kommt im Zweifel zum falschen Referenzberuf.

00:07:05: zu falschen Gehaltsstrukturen.

00:07:07: Map.

00:07:08: Antrag abgelehnt.

00:07:10: Das passiert Ihnen hoffentlich nicht.

00:07:12: Dafür haben wir diese Folge XVI für Sie gemacht.

00:07:15: Checken Sie vielleicht auch noch mal unsere Website ihk.de.

00:07:19: slash berlin slash podcast.

00:07:21: So jeder Folge haben wir Ihnen nämlich ein kleines Infopaket zusammengestellt.

00:07:26: Am Mikrofon verabschiedet sich für jetzt Maria Zankoff.

00:07:30: Tschüss, bis zum nächsten Mal.

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